Drucksache Gemeinden - 20/014/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkraft-

treten ab 05.09.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und

Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel ver-

wendet werden.

 

Diverse Spender haben für die Errichtung eines Spielplatzes in Vogelsang-War-

sin 143,00 € gespendet.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die Spenden von diversen

Spendern in Höhe von 143,00 € für die Errichtung eines Spielplatzes in Vogelsang-

Warsin anzunehmen und dem Sachverhalt entsprechend zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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