30.07.2020 - 7.3 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsore...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkraft-

treten ab 05.09.2011) über die Annahme und Verwendung von Spenden und

Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel ver-

wendet werden.

 

Diverse Spender haben für die Errichtung eines Spielplatzes in Vogelsang-War-

sin 143,00 € gespendet.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die Spenden von diversen

Spendern in Höhe von 143,00 € für die Errichtung eines Spielplatzes in Vogelsang-

Warsin anzunehmen und dem Sachverhalt entsprechend zu verwenden. 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0