Drucksache Stadt Eggesin - 23/300/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Grundlage seiner Prüffeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2022 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung den Jahresabschluss 2022 festzustellen.

 

Die Bilanzsumme

116.915,86 €

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt

                           

                     0,00 €

Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

                          

 0,00 €

Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von

                          

28.616,54 €

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist insgesamt nicht gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Eggesin BIG Städtebauliches Sondervermögen “Wohnumfeld” zum 31.12.2022 i. d. F. vom 03.08.2023 zu empfehlen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss

und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Eggesin BIG Städtebauliches Sondervermögen “Wohnumfeld” zum 31.12.2022 i. d. F. vom 03.08.2023 festzustellen. 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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