07.03.2024 - 7.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 Städteb...

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Wortprotokoll

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Grundlage seiner Prüffeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2022 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung den Jahresabschluss 2022 festzustellen.

 

Die Bilanzsumme

116.915,86 €

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt

                           

                     0,00 €

Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

                          

 0,00 €

Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von

                          

28.616,54 €

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO-Doppik ist insgesamt nicht gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Eggesin BIG Städtebauliches Sondervermögen “Wohnumfeld” zum 31.12.2022 i. d. F. vom 03.08.2023 zu empfehlen.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss

und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Eggesin BIG Städtebauliches Sondervermögen “Wohnumfeld” zum 31.12.2022 i. d. F. vom 03.08.2023 festzustellen. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            14

            0

           0

 

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Anlagen zur Drucksache