Drucksache Stadt Eggesin - 24/304/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss Sanierung Sportplatz Lützowstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Steffen Beckmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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19.02.2024
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Geplant
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Betriebsausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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22.02.2024
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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07.03.2024
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Sachverhalt
Der Sportplatz in der Lützowstraße befindet sich derzeit in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Der Kunststoffbelag sowie die Kunstrasenfläche sind verschlissen und müssen dringend instandgesetzt werden.
Der Zustand der Sportanlage lässt einen weiteren Aufschub der Sanierung nicht zu.
Eine Reinigung der Kunstrasenfläche wäre nur noch einmal möglich. Dieses bietet jedoch nur einen geringen Aufschub bis zu einer erforderlichen grundhaften Sanierung.
Diese Sanierung würde laut Kostenschätzung aus dem Jahr 2023 einen finanziellen Aufwand von ca. 1.250.000,00 € erfordern. Folgende Leistungen umfassen die grundhafte Sanierung:
Erforderliche Instandsetzungs- und Neubauarbeiten
1. Baustelleneinrichtung 18.647,50 € (Netto)
2. Vorbereitende Arbeiten 2.100,00 € (Netto)
3. Abwasseranlagen 45.377,20 € (Netto)
4. Kunststoffrasenfläche 530.730,34 € (Netto)
5. Pflegegeräte 30.250,00 € (Netto)
6. Kontrollprüfungen Kunstrasen 18.700,00 € (Netto)
7. Prüfung Kunststoffbelag 9.240,00 € (Netto)
8. Kunststoffbeläge Rundlaufbahn 202.168,25 € (Netto)
9. Kunststoffbeläge Segmente 128.290,00 € (Netto)
10. Beleuchtung Sanierung 6 Masten mit 36.232,62 € (Netto)
11. Sportausstattung 28.310,55 € (Netto)
Für die Planung der Sanierung ist es erforderlich, Honorarleistungen zu beauftragen. Die geschätzten Kosten belaufen sich gemäß anrechenbarer Kosten (s. Kostenschätzung) auf ca. 150.000,00 €.
Die Verwaltungsvorschrift zur Sportstättenförderung, Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie – SportstbRL M-V), ist zum 31.12.2022 außer Kraft getreten. Derzeit gibt es keine neue Verwaltungsvorschrift.
Eine Beantragung einer Förderung ist somit nicht möglich. Es ist nicht absehbar, wann durch die Landesregierung eine neue Richtlinie erlassen wird.
Die Zuwendung nach der ausgelaufenen Richtlinie betrug 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 300.000,00 Euro. Die Zuwendung setzte sich aus 75 % ELER Mitteln und 25 % Kofinanzierungsmittel (von der Kommune zu tragen), so dass sich eine maximale Zuwendung in Höhe von 225.000,00 Euro ergeben hätte. Dies hätte den Finanzbedarf für eine umfassende Sanierung bei Weitem nicht gedeckt.
Die Sanierung des Sportplatzes in der Lützowstraße lässt sich nur realisieren, wenn entsprechende Zuwendungen gewährt werden und die Stadt Eggesin den erforderlichen Eigenanteil sowie die sich aus den Zuwendungsrichtlinien ergebenden Kofinanzierungsanteilen aufbringen kann.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Eggesin beschließt grundsätzlich, den Sportplatz in der Lützowstraße zu erhalten.
Eine grundhafte Sanierung ist jedoch nur möglich, wenn für die erforderlichen Leistungen Zuwendungen (Bund/Land) beantragt und gewährt werden und die Stadt Eggesin die erforderlichen Eigenanteile und Kofinanzierungsanteile zur Verfügung stellen und in der Finanzplanung abbilden kann.
Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in diesem Fall, je nach Verfügbarkeit freier Mittel, in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft Stadt Eggesin und den Haushaltsplan der Stadt Eggesin einzustellen.
Zwischenzeitlich wird der Kunstrasenplatz nach den gegebenen Möglichkeiten nur noch unterhalten. Die für den Schulsport erforderlichen Einrichtungen bleiben ebenfalls bestehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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585,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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327,3 kB
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