Drucksache Stadt Eggesin - 24/304/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Sportplatz in der Lützowstraße befindet sich derzeit in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Der Kunststoffbelag sowie die Kunstrasenfläche sind verschlissen und müssen dringend instandgesetzt werden.

Der Zustand der Sportanlage lässt einen weiteren Aufschub der Sanierung nicht zu.

Eine Reinigung der Kunstrasenfläche wäre nur noch einmal möglich. Dieses bietet jedoch nur einen geringen Aufschub bis zu einer erforderlichen grundhaften Sanierung.

Diese Sanierung würde laut Kostenschätzung aus dem Jahr 2023 einen finanziellen Aufwand von ca. 1.250.000,00 € erfordern. Folgende Leistungen umfassen die grundhafte Sanierung:

 

Erforderliche Instandsetzungs- und Neubauarbeiten

1.   Baustelleneinrichtung         18.647,50 € (Netto)

2.   Vorbereitende Arbeiten           2.100,00 € (Netto)

3.   Abwasseranlagen         45.377,20 € (Netto)

4.   Kunststoffrasenfläche       530.730,34 € (Netto)

5.   Pflegegeräte          30.250,00 € (Netto)

6.   Kontrollprüfungen Kunstrasen        18.700,00 € (Netto)

7.   Prüfung Kunststoffbelag           9.240,00 € (Netto)

8.   Kunststoffbeläge Rundlaufbahn      202.168,25 € (Netto)

9.   Kunststoffbeläge Segmente      128.290,00 € (Netto)

10. Beleuchtung Sanierung 6 Masten mit       36.232,62 € (Netto)

11. Sportausstattung          28.310,55 € (Netto)

 

Für die Planung der Sanierung ist es erforderlich, Honorarleistungen zu beauftragen. Die geschätzten Kosten belaufen sich gemäß anrechenbarer Kosten (s. Kostenschätzung) auf ca. 150.000,00 €.

Die Verwaltungsvorschrift zur Sportstättenförderung, Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie – SportstbRL M-V), ist zum 31.12.2022 außer Kraft getreten. Derzeit gibt es keine neue Verwaltungsvorschrift.

Eine Beantragung einer Förderung ist somit nicht möglich. Es ist nicht absehbar, wann durch die Landesregierung eine neue Richtlinie erlassen wird.

Die Zuwendung nach der ausgelaufenen Richtlinie betrug 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 300.000,00 Euro. Die Zuwendung setzte sich aus 75 % ELER Mitteln und 25 % Kofinanzierungsmittel (von der Kommune zu tragen), so dass sich eine maximale Zuwendung in Höhe von 225.000,00 Euro ergeben hätte. Dies hätte den Finanzbedarf für eine umfassende Sanierung bei Weitem nicht gedeckt.

 

Die Sanierung des Sportplatzes in der Lützowstraße lässt sich nur realisieren, wenn entsprechende Zuwendungen gewährt werden und die Stadt Eggesin den erforderlichen Eigenanteil sowie die sich aus den Zuwendungsrichtlinien ergebenden Kofinanzierungsanteilen aufbringen kann. 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt grundsätzlich, den Sportplatz in der Lützowstraße zu erhalten.

Eine grundhafte Sanierung ist jedoch nur möglich, wenn für die erforderlichen Leistungen Zuwendungen (Bund/Land) beantragt und gewährt werden und die Stadt Eggesin die erforderlichen Eigenanteile und Kofinanzierungsanteile zur Verfügung stellen und in der Finanzplanung abbilden kann. 

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in diesem Fall, je nach Verfügbarkeit freier Mittel, in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft Stadt Eggesin und den Haushaltsplan der Stadt Eggesin einzustellen.

 

Zwischenzeitlich wird der Kunstrasenplatz nach den gegebenen Möglichkeiten nur noch unterhalten. Die für den Schulsport erforderlichen Einrichtungen bleiben ebenfalls bestehen. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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