Drucksache Gemeinden - 24/211/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Uta Strumpf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Mönkebude
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.02.2024
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Mönkebude hat für die Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes Mönkebude 2023 mit den n. g. Firmen/ Personen Sponsoringverträge abgeschlossen:
Mele Energietechnik GmbH, Mönkebnude 250,00 EUR
Weiter wurde vom Baugeschäft Bade GmbH Mönkebude, der An- und Abtransport der Weihnachtshütten für den Weihnachtsmarkt, in Höhe von 150,00 EUR gespendet.
