Drucksache Gemeinden - 24/211/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat für die Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes Mönkebude 2023 mit den n. g. Firmen/ Personen Sponsoringverträge abgeschlossen:

 

 Mele Energietechnik GmbH, Mönkebnude  250,00 EUR

 

Weiter wurde vom Baugeschäft Bade GmbH Mönkebude, der An- und Abtransport der Weihnachtshütten für den Weihnachtsmarkt, in Höhe von               150,00 EUR                             gespendet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die Sponsoringleistungen und Spenden i.H.v. insgesamt 400,00 EUR für den Weihnachtsmarkt Mönkebude 2023 anzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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