15.02.2024 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 15.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Uta Strumpf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Mönkebude hat für die Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes Mönkebude 2023 mit den n. g. Firmen/ Personen Sponsoringverträge abgeschlossen:
Mele Energietechnik GmbH, Mönkebnude 250,00 EUR
Weiter wurde vom Baugeschäft Bade GmbH Mönkebude, der An- und Abtransport der Weihnachtshütten für den Weihnachtsmarkt, in Höhe von 150,00 EUR gespendet.
Herr Bade merkt an, dass die Spende nicht vom Baugeschäft Bade sondern vom Baustoff- und Baumarkt Bade kommt.
Herr Winter merkt an, dass er Anfang Dezember auch 200 € gespendet hat, für die er weder eine Spendenquittung bekommen hat noch eine Beschlussfassung über die Annahme der Spende erfolgt ist.
