Drucksache Gemeinden - 23/089/15
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hintersee für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Hintersee
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hintersee
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Entscheidung
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11.01.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Hintersee ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.
Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlun-
gen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen
und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 TEUR nicht
übersteigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,4 MB
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