11.01.2024 - 6.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hinte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Hintersee ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.

 

Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlun-
gen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen
und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 TEUR nicht
übersteigen.

 

 

Es fand bereits ein Treffen zwischen Herrn Urbanek und einem Elektriker statt zur Begutachtung der Wohnungen in der Dorfstraße 63 a.

 

Hierbei wurde festgestellt, dass eine Erneuerung/ Reparatur unumgänglich ist.

Die Gemeindevertretung berät unter anderem, wie und wann die Erneuerung stattfinden soll.

  • Die Erneuerung soll Stück für Stück bzw. Wohnung für Wohnung stattfinden.

 

Über das Nachtragsangebot für den Bau des Gehweges wird diskutiert.

 

 

 

Der Gemeindewehrführer legt sein Amt nieder. Ebenso wie der stellvertretende Gemeindewehrfüher. Nun wurde darüber beraten, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Gemeinde Ahlbeck geschlossen werden soll oder ob Hintersee weiterhin eine Feuerwehr in der Gemeinde erhalten will. Es werden Vor- und Nachteile beider Varianten erläutert und beraten.

Es wird sich darauf geeinigt, dass Hintersee laut jetzigen Zeitpunkt keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Ahlbeck schließen möchte. Daher werden in dem 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Hintersee hierfür keine Mittel eingeplant.

 

Änderungen am 1. Nachtragshaushaltsplan gibt es keine bis auf den formellen Fehler in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 (-146.400 € --> - 141.700 €) und im Muster 5b Spalte “vorläufiges IST des Haushaltsjahres 2022” in Zeile 6. Ebenso wird die Tabelle (Jahresergebnis) mit IST 2022 angepasst.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt die 1.Nachtragshaushaltssatzung mit den Änderungen für das Haushaltsjahr 2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache