Drucksache Gemeinden - 23/203/13
Grunddaten
- Betreff:
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Feststellung des Jahresabschlusses 2020 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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19.12.2023
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Sachverhalt
Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Grundlage seiner Prüffeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes.
Auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2020 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeindevertretung den Jahresabschluss 2020 festzustellen.
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Die Bilanzsumme beträgt |
3.031.773,76 € |
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das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt |
-35.835,84 € |
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Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen |
0,00 € |
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Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von |
61.281,81 € |
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde beschlossen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Altwarp zum 31.12.2020 i. d. F. vom 18.05.2022 zu empfehlen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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4,4 MB
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