Drucksache Gemeinden - 23/138/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Grambin beabsichtigt die Veranlagung von Dauercampern (Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen) zur Zweitwohnungssteuer, um dadurch Mehreinnahmen zu erzielen. Hierfür ist es erforderlich die Satzung zu ändern.

Da es sich bei diesem Steuergegenstand um eine im Land bisher nicht erhobene Aufwandssteuer nach § 3 Abs. 1 KAG M-V handelt, die erstmalig eingeführt wird, ist hierfür die Zustimmung des Innenministeriums nach § 3 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V einzuholen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt den Steuergegenstand in der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Grambin um Dauercamper zu erweitern und beauftragt das Amt "Am Stettiner Haff" hierfür die Zustimmung des Innenministeriums einzuholen. 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

   x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

61.10.10.00 

40340000 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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