14.12.2023 - 7.1 Erweiterung des Steuergegenstandes bei der Zwei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Grambin beabsichtigt die Veranlagung von Dauercampern (Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen) zur Zweitwohnungssteuer, um dadurch Mehreinnahmen zu erzielen. Hierfür ist es erforderlich die Satzung zu ändern.

Da es sich bei diesem Steuergegenstand um eine im Land bisher nicht erhobene Aufwandssteuer nach § 3 Abs. 1 KAG M-V handelt, die erstmalig eingeführt wird, ist hierfür die Zustimmung des Innenministeriums nach § 3 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V einzuholen.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt den Steuergegenstand in der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Grambin um Dauercamper zu erweitern und beauftragt das Amt "Am Stettiner Haff" hierfür die Zustimmung des Innenministeriums einzuholen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0