Drucksache Gemeinden - 23/112/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  

1. Mit der Verordnung vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V, 441) hat das Land Mecklenburg-

    Vorpommern die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung

    – HundehVO M-V) geändert. Mit der Änderung wurde die Rasseliste sogenannter Kampfhunde

    ersatzlos gestrichen. Die Gefährlichkeit von Hunden soll sich nun ausschließlich am konkreten

    Verhalten eines Hundes orientieren. Dies macht eine Umbenennung von Kampfhund in

    gefährlicher Hund erforderlich.

 

2. Zur korrekten Erfassung einer Steuerbefreiung für hilfsbedürftige Personen sollen die

    Merkzeichen aus dem Schwerbehindertenausweis aufgenommen werden.

 

3. Der Steuersatz für die Berechnung der Hundesteuer soll zum 01.01.2024 erhöht werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Luckow 

 

                               in der vorliegenden Fassung.

 

                               mit den Änderungen lt. Protokoll.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

61.10.10.00 

40320000 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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