Informationsvorlage - 23/111/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die durch die Gemeindevertretung am 16.03.2023 beschlossene Haushaltssatzung 2023/2024 ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 13.06.2023 für das Jahr 2023 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.900.000 EUR und für das Jahr 2024 in Höhe von 857.000 EUR genehmigt.

 

Der Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2023 wurde in Höhe von 225.700 EUR genehmigt.

 

Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzept wurde geprüft. Dies wurde per Schreiben vom 13.06.2023 mitgeteilt. Die Hinweise der Kommunalaufsicht sind in den beigefügten Anlagen einzusehen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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