Drucksache Gemeinden - 23/110/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll zum 01.01.2024 von 12 % auf 15 % erhöht werden. Damit können Mehreinnahmen von ca. 2600,00 € erzielt werden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Luckow.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

61.10.10.00 

40340000 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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