05.12.2023 - 5.2 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll zum 01.01.2024 von 12 % auf 15 % erhöht werden. Damit können Mehreinnahmen von ca. 2600,00 € erzielt werden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Luckow.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache