Drucksache Gemeinden - 23/275/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Eggesin über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € bis 1.000,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Stadt Eggesin hat mit 26 Firmen (siehe Anlage) zur finanziellen Unterstützung der 56. Randow-Festtage Sponsoringverträge über 100,00 € abgeschlossen. Insgesamt muss über eine Annahme von Sponsoringleistungen in Höhe von 6.650,00 € abgestimmt werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Stadt Eggesin beschließt die Sponsoringleistungen in Höhe von insgesamt 6.650,00 € von den in der Anlage genannten Firmen anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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