23.11.2023 - 5.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsore...

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Wortprotokoll

Der Hauptausschuss hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Eggesin über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € bis 1.000,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Stadt Eggesin hat mit 26 Firmen (siehe Anlage) zur finanziellen Unterstützung der 56. Randow-Festtage Sponsoringverträge über 100,00 € abgeschlossen. Insgesamt muss über eine Annahme von Sponsoringleistungen in Höhe von 6.650,00 € abgestimmt werden.

 

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Beschluss:

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses empfehlen dem Hauptausschuss der Stadt Eggesin, die Sponsoringleistungen in Höhe von insgesamt 6.650,00 € von den in der Anlage genannten Firmen anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache