Drucksache Gemeinden - 20/001/11

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

Nach Rücksprache mit dem Landkreis werden zeitnah einige rechtliche Änderungen

wie z. B. die Novellierung der Hundehalterverordnung erwartet, die sich auch auf

Regelungen in der Amtsverordnung auswirken werden. Aus diesem Grunde wird

seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die bestehende Amtsverordnung über die

öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amt „Am Stettiner Haff“ derzeit nur um

§ 3 Abs. 3 zu ergänzen.

Dieser lautet wie folgt:

 

(3) Zum Schutz der Anlagen ist untersagt, diese mit Fahrzeugen zu befahren oder

Fahrzeuge und Anhänger unerlaubt abzustellen, insbesondere auf Grün- und

Rasenflächen zu parken.

 

Parallel dazu muss der § 3 Abs. 3 als Ordnungswidrigkeitstatbestrand in § 10

Abs. 1 aufgenommen werden.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

Der Amtsausschuss beschließt die die 2. Änderung der Amtsverordnung über

die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amt „Am Stettiner Haff“

 

  in der vorliegenden Fassung.

 

  mit den Änderungen laut Protokoll.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

X

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...