29.06.2020 - 7.1 2. Änderung der Amtsverordnung über die öffentl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mo., 29.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Cornelia Preußer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach Rücksprache mit dem Landkreis werden zeitnah einige rechtliche Änderungen
wie z. B. die Novellierung der Hundehalterverordnung erwartet, die sich auch auf
Regelungen in der Amtsverordnung auswirken werden. Aus diesem Grunde wird
seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die bestehende Amtsverordnung über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amt „Am Stettiner Haff“ derzeit nur um
§ 3 Abs. 3 zu ergänzen.
Dieser lautet wie folgt:
(3) Zum Schutz der Anlagen ist untersagt, diese mit Fahrzeugen zu befahren oder
Fahrzeuge und Anhänger unerlaubt abzustellen, insbesondere auf Grün- und
Rasenflächen zu parken.
Parallel dazu muss der § 3 Abs. 3 als Ordnungswidrigkeitstatbestrand in § 10
Abs. 1 aufgenommen werden.
Herr Hackbarth erläutert, dass die Verordnung im Bereich des Ordnungsamtes des Landkreise V-G geprüft wurde. Nichts geregelt werden sollte in der Verordnung, was in anderen Rechtsvorschriften bereits geregelt wurde.
Die Verordnung sollte zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet werden.
Im nächsten Amtlichen Mitteilungsblatt soll bekannt gemacht werden, dass ab 01.07. Außendienstmitarbeiter eingestellt wurde.
