Drucksache Gemeinden - 23/202/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der öffentlichen Gemeindevertretersitzung der Gemeinde am 20.06.2023 stellte Herr Lochmann seine Vorstellungen zu den Entwicklungsmöglichkeiten des ehemaligen DBW-Geländes auf dem Flurstück 177/15 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp vor. Für die Schaffung der planerischen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet.

Der Gemeinde Altwarp liegt mit Schreiben vom 26.10.2023 ein Antrag von Herrn Andreas Lochmann zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück 177/15 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp vor.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB ist zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht zusammen zu fassen, welcher Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans wird.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt:

1. Für das Gebiet, gelegen an der Nordstraße, das Flurstück 177/15 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp betreffend, welches im Geltungsbereich der beiliegenden Ausführungen gekennzeichnet ist, wird der Bebauungsplan Nr. 8/2023 „Ferienwohnpark Altwarp“ aufgestellt. 

2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienhäuser und Ein- und Mehrfamilienhäusern geschaffen werden. 

3. Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung erfolgen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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