Drucksache Gemeinden - 23/269/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen. Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann. Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum). Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

 

Mit Schreiben vom 26.07.2023 wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde im Zuge der Prüfung des 1. Nachtragshaushalts 2023 auch die Beurteilung der Haushaltssicherung vorgenommen.

 

Hiernach sind die Maßnahmen 2022-001 bis 2022-006 auf ihre Umsetzung zu prüfen und die monetären Auswirkungen darzustellen.

Die freiwilligen Leistungen sind auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Weiterhin wird aufgezeigt, auf welchen Handlungsfeldern die untere Rechtsaufsichtsbehörde weitere Konsolidierungspotenziale sieht.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Haushaltssatzung 2023. 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

  x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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