Drucksache Gemeinden - 23/269/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Eggesin für das Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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04.09.2023
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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07.09.2023
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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21.09.2023
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Sachverhalt
Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen. Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann. Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum). Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.
Mit Schreiben vom 26.07.2023 wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde im Zuge der Prüfung des 1. Nachtragshaushalts 2023 auch die Beurteilung der Haushaltssicherung vorgenommen.
Hiernach sind die Maßnahmen 2022-001 bis 2022-006 auf ihre Umsetzung zu prüfen und die monetären Auswirkungen darzustellen.
Die freiwilligen Leistungen sind auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Weiterhin wird aufgezeigt, auf welchen Handlungsfeldern die untere Rechtsaufsichtsbehörde weitere Konsolidierungspotenziale sieht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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338,6 kB
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