21.09.2023 - 7.4 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen. Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann. Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum). Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

 

Mit Schreiben vom 26.07.2023 wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde im Zuge der Prüfung des 1. Nachtragshaushalts 2023 auch die Beurteilung der Haushaltssicherung vorgenommen.

 

Hiernach sind die Maßnahmen 2022-001 bis 2022-006 auf ihre Umsetzung zu prüfen und die monetären Auswirkungen darzustellen.

Die freiwilligen Leistungen sind auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Weiterhin wird aufgezeigt, auf welchen Handlungsfeldern die untere Rechtsaufsichtsbehörde weitere Konsolidierungspotenziale sieht.

 

Päsident der Stadtvertretung Tewis informiert, dass der Finanzausschuss die Empfehlung gegeben hat, den Beschlussvorschlag um 2 Konsolidierungsmaßnahmen zu ergänzen.

1. Änderung der Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2024 auf 12 % und zum 01.01.2025 auf 15 %

2. Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt mit 13 Stimmen dafür und 1 Stimmenthaltung die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Haushaltssatzung 2023 mit den  Ergänzungen, Änderung der Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2024 auf 12 %, zum 01.01.2025 auf 15 % sowie Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung.   

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             13

              0

              1

 

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Anlagen zur Drucksache