Drucksache Gemeinden - 20/015/00
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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08.06.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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25.06.2020
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Sachverhalt
Die Firma ENERPARC Solar Invest 168 GmbH als Vorhabenträger beabsichtigt
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und möchte im
gekennzeichneten Bereich eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten. In
diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB
folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu
prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche –
Sondergebiet für Bundeswehr dar. Die geplante Nutzung als Sondergebiet
Photovoltaik lässt sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll zur Schaffung
einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für den in Anlage
1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfah-
ren geändert werden.
In Abstimmung zwischen der Stadt und der Firma ENERPARC Solar Invest 168
GmbH soll ein Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB aufgestellt werden. In einem
noch abzuschließenden Durchführungsvertrag und einem städtebaulichen Vertrag
soll festgelegt werden, dass der Eigentümer das Bauvorhaben nach den allgemei-
nen anerkannten Regeln der Technik zu planen und durchzuführen, sowie alle
Kosten zu übernehmen hat, die mit dieser Planung verbunden sind.
Beschlussvorschlag
Der Flächennutzungsplan der Stadt Eggesin wird wie folgt geändert:
- Der Änderungsbereich betrifft das Gebiet im südöstlichen Bereich der
Militärliegenschaft Eggesin-Karpin, mit einer Fläche von ca. 23,37 ha
das Flurstück 29/3 und 29/4 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin teil-
weise betreffend, welche im beiliegenden Plan (Anlage 1) gekennzeich-
net sind. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
20/2019 „Solarpark Eggesin-Karpin-II“ der Stadt Eggesin. Die bisherige
Darstellung als „Sondergebiet für Bundeswehr“ soll in „Sondergebiet
Photovoltaik“ geändert werden. Die Lage des Plangebietes ergibt sich
aus dem als Anlage 2 beigefügten Kartenausschnitt.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unter-
richtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetz-
buches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung geben.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden. Der Aufstellungs-
beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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437,9 kB
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