08.06.2020 - 6.5 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Mo., 08.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Firma ENERPARC Solar Invest 168 GmbH als Vorhabenträger beabsichtigt
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und möchte im
gekennzeichneten Bereich eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten. In
diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB
folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu
prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche –
Sondergebiet für Bundeswehr dar. Die geplante Nutzung als Sondergebiet
Photovoltaik lässt sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll zur Schaffung
einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für den in Anlage
1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfah-
ren geändert werden.
In Abstimmung zwischen der Stadt und der Firma ENERPARC Solar Invest 168
GmbH soll ein Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB aufgestellt werden. In einem
noch abzuschließenden Durchführungsvertrag und einem städtebaulichen Vertrag
soll festgelegt werden, dass der Eigentümer das Bauvorhaben nach den allgemei-
nen anerkannten Regeln der Technik zu planen und durchzuführen, sowie alle
Kosten zu übernehmen hat, die mit dieser Planung verbunden sind.
Beschluss:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Eggesin wird wie folgt geändert:
- Der Änderungsbereich betrifft das Gebiet im südöstlichen Bereich der
Militärliegenschaft Eggesin-Karpin, mit einer Fläche von ca. 23,37 ha
das Flurstück 29/3 und 29/4 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin teil-
weise betreffend, welche im beiliegenden Plan (Anlage 1) gekennzeich-
net sind. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
20/2019 „Solarpark Eggesin-Karpin-II“ der Stadt Eggesin. Die bisherige
Darstellung als „Sondergebiet für Bundeswehr“ soll in „Sondergebiet
Photovoltaik“ geändert werden. Die Lage des Plangebietes ergibt sich
aus dem als Anlage 2 beigefügten Kartenausschnitt.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unter-
richtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetz-
buches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung geben.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden. Der Aufstellungs-
beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
437,9 kB
|
