Drucksache Gemeinden - 20/011/00
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 22/2020 "Solarpark Eggesin-Karpin III"
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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08.06.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Eggesin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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25.06.2020
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Sachverhalt
1. Anlass der Bebauungsplanaufstellung
Bei dem Plangebiet handelt es sich um Teilflächen der Militärliegenschaft Artillerie-
kaserne Karpin, die kurzfristig für eine zivile Nachnutzung bereitgestellt werden sollen.
Dies betrifft Flächen im Südosten der Liegenschaft.
Der Eigentümer, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, verfolgt das Ziel, die Flächen
schrittweise zu verwerten, die zu beplanende Fläche speziell für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen planerisch festzusetzen, dies im Einklang mit dem Natur- und Landschaftsschutz. Das Plangebiet gehört nach Aufgabe der militärischen Nutzung
zum Außenbereich und ist gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Eine Genehmigung
von Vorhaben zur zivilen Nachnutzung ist nach § 35 BauGB nicht möglich.
Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung der planungsrecht-
lichen Voraussetzungen für die zivile Nachnutzung erforderlich.
2. Ziele und Zwecke der Bebauungsplans
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird die Umwidmung der Militärfläche in Sondergebietsflächen mit der Sicherung der dafür notwendigen öffentlichen
Erschließungsflächen vorbereitet.
Im Bebauungsplangebiet werden nachfolgende Nutzungsziele angestrebt:
- Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO
- Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der Umweltprüfung
- Straßenverkehrsflächen
- ggf. künftige private Erschließungsflächen
3. Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.
Das Plangebiet umfasst ca. 23,54 ha und beinhaltet teilweise die Flurstücke 29/9,
30/47 und 28 der Flur 13, Gemarkung Eggesin. Die Flächen befinden sich voll-
ständig im Eigentum der BImA. Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen
Bereich der Militärliegenschaft.
4. Verfahren
In Abstimmung zwischen der Stadt und dem Eigentümer soll dieser Bebauungs-
plan gemäß § 8 BauGB aufgestellt werden. Begleitende Regelungen, insbesondere
die Kostenübernahme der Planungskosten, sollen in einem städtebaulichen Vertrag
festgelegt werden.
Zeitgleich zum Aufstellungsbeschluss soll die zeitnahe Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen werden.
Mit diesem Verfahrensschritt werden die Träger öffentlicher Belange zeitlich optimal
in die Verfahren eingebunden und auf Anmerkungen, Stellungnahmen kann frühzeitig
reagiert werden. Für das weitere Verfahren kann die Bearbeitungsfrist so positiv
beeinflusst werden.
Der Scopingtermin, als vorgeschalteter Informations- und Klärungstermin, bei dem
der Untersuchungsumfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgesteckt
und weitere Verfahrensfragen erörtert werden, wird zum Auftakt des Verfahrens
durchgeführt.
5. Kosten
Die Planungskosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans
einschließlich Umweltprüfung sowie für erforderliche Gutachten werden vom
Eigentümer bzw. vom zukünftigen Vorhabensträger übernommen. Detailliertere
Regelungen (z.B. Erschließungskosten, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) werden
in einem städtebaulichen Vertrag getroffen werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:
1. Für das Gebiet im südöstlich Bereich der Militärliegenschaft, mit einer Fläche von
ca. 23,54 ha, die Flurstücke 29/9, 30/47 und 28 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin
teilweise betreffend, welches im beiliegenden Plan gekennzeichnet ist, wird der
Bebauungsplan Nr. 22/2020 „Solarpark Eggesin – Karpin – III“ aufgestellt.
2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für die Errichtung eines Solarparkes geschaffen werden.
3. Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzu-
führen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt
durch Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
4. Gemäß § 8 Abs. 4 BauGB soll der Bebauungsplan Nr. 22/2020 „Solarpark Eggesin-
Karpin – III“ als vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt werden.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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451,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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994,1 kB
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