Drucksache Gemeinden - 23/186/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Altwarp ist gem. § 2 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen. In dieser Bedarfsplanung ist der IST- Zustand beschrieben und es wird der zukünftige SOLL-Zustand festgeschrieben, im Bezug auf Ausstattung, Ausbildung, Personalentwicklung, Einsatztechnik und Feuerwehrgerätehaus der FF Altwarp. Bereits in 2019 wurde durch die Gemeinde Altwarp eine Bedarfslanung und eine Risikobewertung beschlossen. Diese entspricht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen und musste daher überarbeitet werden. Durch den Amtswehrführer ABM Jan Schröder wurde eine neue Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Altwarp erstellt. Dieses nun vorliegende Dokument entspricht den aktuellen Bedürfnissen der Gemeinde Altwarp zum Brandschutz und der Technischen Hilfe.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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