Drucksache Gemeinden - 20/013/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Trinkus-Altwarp GbR, Jana und Uwe Trinkus, Moltkestraße 15, 25436 Uetersen beantragt die Einleitung des Änderungsverfahren für den B-Plan 3/2001 2Sondergebiet Hafen“ Hiermit sollen planerischen Voraussetzungen für das Resort Stettiner Haff Altwarp geschaffen werden.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB ist zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes

im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse der

Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht zusammen zu fassen, welcher

Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes wird.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt:

1. Für den südwestlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“,  die Flurstücke 68/7, 69/1, 70/1, 71/1 und  71/22 der Flur 2 der Gemarkung Altwarp betreffend, welche im beiliegenden Plan gekennzeichnet ist, wird die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3/2001 „Sondergebiet Hafen“ aufgestellt.

2. Mit der Aufstellung der 2. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben „Resort Stettiner Haff Altwarp“ geschaffen werden.

3. Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung.

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

5. Mit der Trinkus-Altwarp GbR, Jana und Uwe Trinkus ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen, in dem sich dieser zur Tragung aller Kosten, die im Zuge der Realisierung des Vorhabens entstehen, verpflichtet.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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