Drucksache Gemeinden - 20/022/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Beiträge an den Wasser- und Bodenverband ändern sich jährlich.

Daher ist eine jährliche Gebührenanpassung zur Umlage der Wasser-

und Bodenverbandsbeiträge durch die Gemeinde Liepgarten sinnvoll.

Die Satzung vom 25.07.2019 bleibt bestehen. Es ändern sich nur die

Gebührensätze in der Anlage zur Satzung (Kalkulation).

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt für 2021 als Anlage zur Satzung

vom 25.07.2019 den neuen Gebührensatz für Flächen in der Bewirtschaftung

des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von 8,80 €/GE, für Flächen in der Bewirt-

schaftung des WBV Landgraben in Höhe von 2,96 €/GE, für Flächen im

Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 10/11 in Höhe von 11,05 €/ha

und für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 12 in Höhe

von 18,01 €/ha.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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