Drucksache Gemeinden - 20/022/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Kalkulation der Gebühren zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge "Uecker-Haffküste" und "Landgraben" 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Walburga Matthee
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Liepgarten
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Entscheidung
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18.06.2020
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Sachverhalt
Die Beiträge an den Wasser- und Bodenverband ändern sich jährlich.
Daher ist eine jährliche Gebührenanpassung zur Umlage der Wasser-
und Bodenverbandsbeiträge durch die Gemeinde Liepgarten sinnvoll.
Die Satzung vom 25.07.2019 bleibt bestehen. Es ändern sich nur die
Gebührensätze in der Anlage zur Satzung (Kalkulation).
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt für 2021 als Anlage zur Satzung
vom 25.07.2019 den neuen Gebührensatz für Flächen in der Bewirtschaftung
des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von 8,80 €/GE, für Flächen in der Bewirt-
schaftung des WBV Landgraben in Höhe von 2,96 €/GE, für Flächen im
Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 10/11 in Höhe von 11,05 €/ha
und für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 12 in Höhe
von 18,01 €/ha.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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62 kB
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4
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(wie Dokument)
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273,7 kB
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