18.06.2020 - 6.2 Kalkulation der Gebühren zur Deckung der Wasser...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Liepgarten
- Datum:
- Do., 18.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Walburga Matthee
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Beiträge an den Wasser- und Bodenverband ändern sich jährlich.
Daher ist eine jährliche Gebührenanpassung zur Umlage der Wasser-
und Bodenverbandsbeiträge durch die Gemeinde Liepgarten sinnvoll.
Die Satzung vom 25.07.2019 bleibt bestehen. Es ändern sich nur die
Gebührensätze in der Anlage zur Satzung (Kalkulation).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt für 2021 als Anlage zur Satzung
vom 25.07.2019 den neuen Gebührensatz für Flächen in der Bewirtschaftung
des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von 8,80 €/GE, für Flächen in der Bewirt-
schaftung des WBV Landgraben in Höhe von 2,96 €/GE, für Flächen im
Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 10/11 in Höhe von 11,05 €/ha
und für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Polder 12 in Höhe
von 18,01 €/ha.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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62 kB
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(wie Dokument)
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