Informationsvorlage - 22/185/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Gemäß § 20 GemHVO ist die Stadtvertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Mit der Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2022/2023 wurde die Stadt Eggesin aufgefordert bis zum 30.06.2022 darzustellen, wie ein positiver jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung erreicht werden soll. Der Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges wurde um diesen Punkt erweitert.

 

Der beantragten Fristverlängerung bis zum 15.09.2022 wurde durch den Landrat des Landkreises Uecker-Randow als untere Rechtsaufsichtsbehörde zugestimmt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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