22.09.2022 - 7.8 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2022
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 22.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Gemäß § 20 GemHVO ist die Stadtvertretung bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.
Mit der Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2022/2023 wurde die Stadt Eggesin aufgefordert bis zum 30.06.2022 darzustellen, wie ein positiver jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung erreicht werden soll. Der Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges wurde um diesen Punkt erweitert.
Der beantragten Fristverlängerung bis zum 15.09.2022 wurde durch den Landrat des Landkreises Uecker-Randow als untere Rechtsaufsichtsbehörde zugestimmt.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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