Drucksache Gemeinden - 22/141/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu ent-

scheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Altwarp hat zur finanziellen Unterstützung des Kinderfestes am 28.05.2022 mit Frau Christine Bocklage, „Kutter Lütt Matten“, Altwarp, einen Sponsoringvertrag über 400,00 € abgeschlossen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, die Sponsoringleistung über 400,00 € von Frau Christine Bocklage, „Kutter Lütt Matten“, Altwarp, anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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