Drucksache Gemeinden - 22/141/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Gemeinde Altwarp
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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12.07.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu ent-
scheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Altwarp hat zur finanziellen Unterstützung des Kinderfestes am 28.05.2022 mit Frau Christine Bocklage, „Kutter Lütt Matten“, Altwarp, einen Sponsoringvertrag über 400,00 € abgeschlossen.
