12.07.2022 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 12.07.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu ent-
scheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Altwarp hat zur finanziellen Unterstützung des Kinderfestes am 28.05.2022 mit Frau Christine Bocklage, „Kutter Lütt Matten“, Altwarp, einen Sponsoringvertrag über 400,00 € abgeschlossen.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
