Drucksache Amt - 22/030/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern werden die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertreter vom Amtsausschuss gewählt. Alle Wahlleitungen und ihr Stellvertretungen bleiben bis zu einer Neubesetzung im Amt.

 

Um jederzeit die Vertretungsregelung gewährleisten zu können, wird vorgeschlagen, Frau Sarah Duchow zur 2. stellv. Wahlleiterin zu bestellen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ bestellt Frau Sarah Duchow zur 2. stellvertretenden Wahlleiterin.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

X

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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