27.06.2022 - 7.1 Bestellung einer 2. stellvertretenden Wahlleiterin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern werden die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertreter vom Amtsausschuss gewählt. Alle Wahlleitungen und ihr Stellvertretungen bleiben bis zu einer Neubesetzung im Amt.

 

Um jederzeit die Vertretungsregelung gewährleisten zu können, wird vorgeschlagen, Frau Sarah Duchow zur 2. stellv. Wahlleiterin zu bestellen.

 

Es gibt keine Bedenken und Anmerkungen von den Sitzungsteilnehmern.

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ bestellt Frau Sarah Duchow zur 2. stellvertretenden Wahlleiterin.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         14

         0

        0