Drucksache Gemeinden - 21/089/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Steuersatz für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer soll von 10 % auf 12 % zum 01.01.2022 geändert werden. Damit können 2.000,00 € Mehreinnahmen erzielt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die 3. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

61.10.10.00 

40340000 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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