Drucksache Gemeinden - 21/048/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Grambin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.

Mit der Haushaltsverfügung vom 05.08.2021 wurde von der unteren Rechtsaufsichts-              behörde die Beschlussfassung eines Nachtraghaushaltes für das Jahr 2021 binnen 2 Monaten nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung angeordnet. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 24.08.2021.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grambin für die Haushaltsjahre 2021/2022.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

x 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

 

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Anlagen

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