Drucksache Gemeinden - 21/048/14
Grunddaten
- Betreff:
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grambin für die Haushaltsjahre 2021/ 2022 gemäß § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Grambin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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12.10.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Grambin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.
Mit der Haushaltsverfügung vom 05.08.2021 wurde von der unteren Rechtsaufsichts- behörde die Beschlussfassung eines Nachtraghaushaltes für das Jahr 2021 binnen 2 Monaten nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung angeordnet. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 24.08.2021.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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