Drucksache Gemeinden - 21/097/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Mönkebude ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.

  

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeine Mönkebude für das Haushaltsjahr 2021.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

x 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

 

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Anlagen

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