Drucksache Gemeinden - 21/043/14

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Nach der erneuten Betroffenenbeteiligung und der Ausgrenzung aus dem Landschaftsschutzgebiet liegt nunmehr die Satzungsfassung zum Bebauungsplan Nr. 2/2018 „Erweiterung Wohngrundstücke Richtung Ausbau“ der Gemeinde Grambin Stand August 2021 vor.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

  1. Der Bebauungsplan 2/2018 „Erweiterung Wohngrundstücke Richtung Ausbau“ der Gemeinde Grambin wird in der Fassung vom August 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2021 gebilligt.

 

4. Der Bebauungsplan 2/2018 „Erweiterung Wohngrundstücke Richtung Ausbau“ der Gemeinde Grambin ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 2/2018 „Erweiterung Wohngrundstücke Richtung Ausbau“ der Gemeinde Grambin während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...