Drucksache Gemeinden - 21/095/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Wasser- und Abwasserverband Ueckermünde hat aufgrund des § 51 Abs. 1 Nr. 1 WHG die Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Wasserfassung Leopoldshagen beantragt.

 

Hierzu hat die Gemeinde Mönkebude die Gelegenheit bis zum 07.09.2021 Stellung zu nehmen.

 

Aufgrund der Datenmenge können hier nur die wesentlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Die vollständigen Unterlagen sind unter. www.stalu-vorpommern.de einsehbar.

 

 

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Beschlussvorschlag

D

ie Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, zu den vorliegenden Unterlagen zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Wasserfassung Leopoldshagen

 

    keine Einwendungen zu erheben.

 

 Einwendungen laut Protokoll zu erheben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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