Drucksache Gemeinden - 21/042/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme  von Spenden   

  und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

  Erst danach können die Mittel verwendet werden.

  Die Gemeinde Grambin hat zur finanziellen Unterstüzung  des Treibholzfestes/570 Jahre Gemeinde

  Grambin mit der Firma Schwarz Heizungsvachbetrieb GbR aus Eggesin  einen Sponsoringvertrag über  

  150,00 € abgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

  Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Sponsoringleistung in Höhe von 150,00 € von der Firma   

  Schwarz aus Eggesin anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden. 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

  x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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