Drucksache Gemeinden - 21/041/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

 

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Grambin hat mit 8 weiteren Firmen (siehe Anlage) zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes/570 Jahre Gemeinde Grambin Sponsorverträge über 100,00 € abgeschlossen. Insgesamt muss über Annahme von Sponsorleistungen in Höhe von 1.875,00 € abgestimmt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Sponsoringleistungen in Höhe von insgesamt 1.875,00 € von denen in der Anlage genannten Firmen anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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