Drucksache Gemeinden - 21/039/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab

05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entschei-

den. Erst danach können die Mittel verwendet werden. 

 

Die Gemeinde Grambin hat zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes/570 Jahre

Gemeinde Grambin einen Sponsoringvertrag über 200,00 € mit dem Pflegedienst Karsten

Eggert aus Ueckermünde abgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt, die Sponsoringleistung in Höhe von

200,00 € vom Pflegedienst Karsten Eggert aus Ueckermünde anzunehmen und ent-

sprechend des Sachverhaltes zu verwenden. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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