Drucksache Gemeinden - 21/038/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Grambin hat zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes/570 Jahre Gemeinde Grambin Sponsoringverträge mit der Gasolin-Tankstelle Ueckermünde über 200,00 €, mit der Stadtwerke Torgelow GmbH über 300,00 € und mit der Autohaus Grimm GmbH Torgelow über 300,00 € abgeschlossen. Gleichzeitig hat die Gemeinde von der Gasolin-Tankstelle eine Sachspende in Form der Bereitstellung einer Hüpfburg während des Festes erhalten.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Sponsoringleistungen in Höhe von                         200,00 € sowie die Sachspende von der Gasolin-Tankstelle Ueckermünde, in Höhe von 300,00 € von der Stadtwerke Torgelow GmbH und in Höhe von 300,00 € von der Autohaus Grimm GmbH Torgelow anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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