Drucksache Gemeinden - 21/038/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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10.08.2021
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Grambin hat zur finanziellen Unterstützung des Treibholzfestes/570 Jahre Gemeinde Grambin Sponsoringverträge mit der Gasolin-Tankstelle Ueckermünde über 200,00 €, mit der Stadtwerke Torgelow GmbH über 300,00 € und mit der Autohaus Grimm GmbH Torgelow über 300,00 € abgeschlossen. Gleichzeitig hat die Gemeinde von der Gasolin-Tankstelle eine Sachspende in Form der Bereitstellung einer Hüpfburg während des Festes erhalten.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Sponsoringleistungen in Höhe von 200,00 € sowie die Sachspende von der Gasolin-Tankstelle Ueckermünde, in Höhe von 300,00 € von der Stadtwerke Torgelow GmbH und in Höhe von 300,00 € von der Autohaus Grimm GmbH Torgelow anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.