Drucksache Gemeinden - 21/039/23
Grunddaten
- Betreff:
-
1.Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lübs
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Ver-
bandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände
„Uecker-Haffküste“, „Landgraben“ und „Untere Peene“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Walburga Matthee
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lübs
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Entscheidung
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06.07.2021
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Lübs beschließt für 2022 als Anlage zur Satzung vom 25.02.2020 den neuen Gebührensatz wie folgt:
für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von 8,63 €/GE,
für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Landgraben in Höhe von 9,12 €/GE,
für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Untere Peene in Höhe von 3,89 €/GE,
für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Leopoldshagen in Höhe von 13,54 €/ha
für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Zarow in Höhe von 18,00 €/ha
und
für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Landgraben in Höhe von 2,45 €/ha
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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