Drucksache Gemeinden - 21/039/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Satzung vom 25.02.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt für 2022 als Anlage zur Satzung vom 25.02.2020 den neuen Gebührensatz wie folgt:

 

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste  in Höhe von 8,63 €/GE,

 

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Landgraben   in Höhe von 9,12 €/GE,

 

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Untere Peene  in Höhe von 3,89 €/GE,

 

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Leopoldshagen  in Höhe von 13,54 €/ha

 

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Zarow   in Höhe von 18,00 €/ha

und

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Landgraben  in Höhe von   2,45 €/ha

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...