Drucksache Gemeinden - 21/031/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 11.06.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt für 2022 als 1. Änderung zur

Satzung vom 11.06.2020 den neuen Gebührensatz in Höhe von 5,62 Euro je Gebühren-

einheit und für Flächen im Einzugsgebiet der Schöpfwerke Warsin und Rehhagen eine

Gebühr in Höhe von 14,82 Euro/ha.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00

43229000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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