Drucksache Gemeinden - 21/029/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung

der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu

erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Investitionen getätigt werden sollen.

 

 

   

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die 1. Nachtragshaushalts-

satzung für das Haushaltsjahr 2021.  

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

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Anlagen

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