Drucksache Gemeinden - 21/026/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten

ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu ent-

scheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat im Jahr 2020 von Christiane und Albert Bachert,

76774 Leimersheim, Untere Hauptstraße 33, für soziale Projekte (Errichtung Spiel-

platz) eine Spende in Höhe von 250,00 € erhalten.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die Spende in Höhe von

250,00 € von Christiane und Albert Bachert aus Leimersheim anzunehmen und ent-

sprechend des Sachverhaltes zu verwenden. 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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