Drucksache Gemeinden - 21/037/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen hat 2019 grundsätzlich beschlossen, die „Kleine Grundschule auf dem Lande“ umzubauen und zu sanieren sowie den Schulhof umzugestalten, um einem modernen Schulstandort gemäß den Ansprüchen und Anforderungen einer „Vollen Halbtagsschule“ gerecht zu werden.

 

Das Amt „Am Stettiner Haff“ wurde durch die Gemeindevertretung beauftragt, nach Abstimmungen zwischen der Gemeinde und der Schulleitung über die notwendigen Bedarfe, eine entsprechende Ausschreibung der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 - 3, als Grundlage für die Beantragung von Zuwendungen der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, durchzuführen (Drucksache-Nr. 031/010/2019). Die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 - 3 wurden im Juni 2020 ausgeschrieben.

 

Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber bezüglich der Beantragung der Zuwendung wurde durch den Fördermittelgeber und die Vergabestelle des Landkreises auf einen Verfahrensfehler bei der Vergabeart der bisher ausgeschriebenen Planungsleistungen für die Energetische Sanierung und den Umbau des Schulgebäudes, des Schulnebengebäudes sowie der Schulhofgestaltung der „Kleinen Grundschule auf dem Lande“, Leopoldshagen, hingewiesen. Aus diesem Grund muss die Ausschreibung für die Leistungsphasen 1 – 3 aufgehoben werden. Die Planungsleistungen müssen komplett für alle Leistungsphasen (Lph. 1 – 9) ausgeschrieben werden. Die Beauftragung soll jedoch in Abhängigkeit von der finanziellen Absicherung des Vorhabens stufenweise erfolgen. Vorerst sollen nur die Leistungsphasen 1 – 4 beauftragt werden, um die Fördermittel und die Baugenehmigung beantragen zu können. Durch die Bewilligungsbehörde wurde darauf hingewiesen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen müssen, um mit dem Vorhaben nach Zuwendungsbestätigung beginnen zu können.

 

 

 

Der Förderantrag muss bis 31.08.2021 fristgerecht, formgebunden und vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Die Zuwendungen für das Vorhaben werden für den Ausführungszeitraum 2023/2024 beantragt.

 

Eine positive Stellungnahme des Ministeriums bezüglich der Bestandsfähigkeit, als Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung, liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Im Hinblick auf die Stellungnahme zur Bestandsfähigkeit bedeutet das, dass die Gemeinde in Vorleistung für die Planungsleistung der Leistungsphasen 1 – 4 geht.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beauftragt die Verwaltung, das Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 - 3 (Vergabe-Nr. 049/2020) aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 9 durchzuführen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag für die Planungsleistungen der stufenweisen Beauftragung (Leistungsphase 1 - 4) zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt für die Energetische Sanierung und den Umbau des Schulgebäudes, des Schulnebengebäudes sowie die Schulhofgestaltung der „Kleinen Grundschule auf dem Lande“, Leopoldshagen, Fördermittel zu beantragen.

Die notwendigen Mittel werden über die eingeplanten Mittel von 55.000,00 € nicht abgedeckt. Die entsprechenden zusätzlichen Mittel sind im Haushalt einzustellen.

 

 

  

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

x

 

Folgekosten

noch keine (vorerst nur Honorar)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die eingeplanten Mittel von 55.000,00 € im Haushalt 2021 werden als nicht auskömmlich eingeschätzt. Für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 ist mit einem Honorar von 90.000,00 € zu rechnen. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel sind im Haushalt einzustellen.

 

 

 

 

 

 

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